Wasserentnahmeverbot und erhöhte Waldbrandgefahr im Kanton Thurgau
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr niedrigen Wasserstände erlässt das Departement für Bau und Umwelt ein Verbot zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern – mit Ausnahme des Bodensees, des Rheins, des Hüttwiler- und Nussbaumersees sowie von Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt am Freitag, 27. Juni 2025 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Parallel wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Thurgau auf Stufe 3 (erheblich) erhöht. Es wird dringend empfohlen, beim Umgang mit Feuer im Freien höchste Vorsicht walten zu lassen. Grillfeuer sind nur an offiziellen Feuerstellen erlaubt und müssen jederzeit beaufsichtigt sowie vollständig gelöscht werden.
Eine nachhaltige Entspannung der Situation ist erst durch eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten.
Weitere Informationen, Ausnahmen und die aktuelle Lage finden Sie auf der Webseite des Kantons Thurgau:
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