News zur Prämienverbilligung 2024
In den vergangenen Wochen haben die Thurgauer Gemeinden die Antragsformulare zum Bezug der Prämienverbilligung 2024 an die berechtigten Personen versandt. Gleichzeitig informieren die örtlichen Krankenkassenkontrollstellen sämtliche Haushalte über die Ansätze und die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämienverbilligung.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen. Falls der Antrag nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wird, verfällt der Anspruch. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben, können innert 30 Tagen seit Rechtskraft der definitiven Steuerschlussrechnung 2024 bei der zuständigen Krankenkassenkontrollstelle eine Neubemessung beantragen. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkasse der bezugsberechtigten Person.
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Amtes für Gesundheit.